Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Flottenkraft – Inhaber Alexander Speier
Im Eichholz 3, 65599 Dornburg

Teil I: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Flottenkraft, Inhaber Alexander Speier (nachfolgend „Anbieter"), gegenüber ihren Kunden.

Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB). Sofern eine Bestimmung nur für Unternehmer gilt, ist dies ausdrücklich vermerkt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

§ 4 Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Teil II: Besondere Bestimmungen für Beratung, Risk- und Projektmanagement sowie Interimsmanagement

§ 5 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Die Tätigkeiten in den Bereichen betriebswirtschaftliche/technische Unternehmensberatung, technisches Risk Management, Projektmanagement und Interimsmanagement werden als Dienstvertrag (§ 611 BGB) erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der Leistung bestmöglich zu unterstützen und alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Abwerbeverbot (für Interimsmanagement)

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Interimsmanagement-Mandats und für einen Zeitraum von 12 Monaten danach keine vom Anbieter eingesetzten Mitarbeiter oder Subunternehmer direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne Zustimmung des Anbieters zu beschäftigen. Bei Verstoß wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.

Teil III: Besondere Bestimmungen für Schulungen, Seminare und Weiterbildung (nach BKrFQG)

§ 7 Anmeldung und Durchführung

Anmeldungen zu Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

Der Anbieter behält sich vor, Seminare bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.

Die Erteilung der amtlich anerkannten Teilnahmebescheinigung nach dem BKrFQG setzt die lückenlose und persönliche Teilnahme des Teilnehmers an der gesamten Schulungsmaßnahme voraus.

§ 8 Stornobedingungen

Ein Rücktritt des Kunden von gebuchten Seminaren ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.

Bei einer Stornierung zwischen dem 13. und 3. Tag vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr fällig. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Teil IV: Besondere Bestimmungen für den Handel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Wirtschaftsgütern

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Fahrzeuge, Ersatzteile, Wirtschaftsgüter) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag im Eigentum des Anbieters.

Gegenüber Unternehmern gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

§ 10 Gewährleistung und Sachmängel

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei gebrauchten Gütern/Fahrzeugen wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt.

Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung bei gebrauchten Gütern/Fahrzeugen vollständig ausgeschlossen. Bei Neuware beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr ab Lieferung.

Teil V: Besondere Bestimmungen für Fahrzeugüberführungen

§ 11 Durchführung und Pflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das zu überführende Fahrzeug fahrbereit, verkehrssicher, ausreichend betankt sowie amtlich zugelassen bzw. mit gültigen Überführungskennzeichen versehen ist.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf verdeckte technische Mängel oder mangelnde Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zurückzuführen sind.

Verzögerungen bei der Überführung, die nicht vom Anbieter verschuldet sind (z. B. extreme Witterung, unverschuldete Pannen), gehen zu Lasten des Kunden.

Teil VI: Schlussbestimmungen

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters (Dornburg) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.